Montag, November 09, 2009

Kaufhäuser haben Türen

Jetzt ist es amtlich, als verständiger Bürger hat man im Eingangsbereich von Kaufhäusern mit dem Vorhandensein von Glastüren zu rechnen (Aktenzeichen 172 C 1190/09).

Damit wurde die Klage einer Besucherin, welche eben eine solche Tür "übersah", auf Schmerzensgeld abgelehnt. Mehr...

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