Mittwoch, Juni 24, 2009

"Blondine" taugt nicht als Beleidigung

Einen Mann mit einer "Blondine" zu vergleichen, verletzt die männliche Würde nicht. Um das zu klären, bedurfte es nach einem jahrelangen Rechtsstreit der richterlichen Entscheidung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.

Das Gericht gab mit dieser Entscheidung einem serbischen Journalisten recht, der zuvor durch ein serbisches Kommunalgericht wegen "Beleidigung" verurteilt worden war. In der örtlichen Zeitung "Kikindske" hatte der Journalist einen örtlichen Juristen mit einer nur in Unterwäsche gekleideten Blondine gleichgestellt: Er hatte ein entsprechendes Bild mit den Initialen des Anwalts versehen.
Eine "Beleidigung", lautete das Urteil der Richter im nordserbischen Städtchen Kikinda und verurteilten den Journalisten im Februar 2005 zu einer Geldstrafe von umgerechnet 150 Euro und einer Entschädigungszahlung an den betroffenen Anwalt von 200 Euro, inklusive der Verfahrenskosten. Den öffentlichen Vergleich eines Anwalts mit einer blondhaarigen Frau stellten sie dabei mit einem Angriff auf die "Integrität der maskulinen Würde" gleich. Als Scherz wollten sie den Bildvergleich überhaupt nicht gelten lassen.

"Inakzeptabel", lautete nun die Reaktion der Straßburger Richter. Der Vergleich mit einer wenig bekleideten Frau mit blonder Mähne sei zwar "ein wenig spöttisch", komme jedoch keiner persönliche Beleidigung gleich und sei durch die Meinungsfreiheit gedeckt.

(AZ: 38435/05)

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