So weit, so gut. Auf dem anhängenden Etikett stand jedoch Folgendes:
Dieser Artikel wurde einem speziellen Färbeverfahren unterzogen um eine modische Antik Optik zu erzielen. Charakteristisch für diese Behandlung sind individuelle Farbeffekte. Auch ein Abfärben auf andere Textilien ist möglich. Diese unterstreichen den modischen Aspekt und sind kein Grund zur Reklamation.
Und schwupps hat man sich eines Reklamationsgrundes entledigt.
Das lässt sich nun natürlich endlos ausweiten - beispielsweise für die ätzende Gesichtscreme von Uschi Glas. Schließlich unterstreichen die Verätzungen im Gesicht den modischen Aspekt und sind folglich kein Grund zur Reklamation.
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