Donnerstag, April 05, 2007

Straßburg schützt private Internet-Nutzung bei der Arbeit

Großbritannien: Klägerin bekommt nach Überwachung Schadenersatz

Eine Schulangestellte in Großbritannien hat mit Erfolg in Straßburg gegen die Überwachung ihres dienstlichen Internet-Anschlusses und Telefons auf private Nutzung geklagt. Die Überwachung durch den Schulleiter sei ein Verstoß gegen die Achtung des Privatlebens, hieß es in dem Urteil des europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg.

Quelle: heute.de

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